Im Falle eines Falles: Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten zwischen Vermieterin und Mieter oder unter den Mietern kommen, setzt sich eine unabhängige Beschwerdekommission für die Anliegen ein. Diese müssen schriftlich, entweder per Brief oder E-Mail, an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Sie leitet sie dann an die Beschwerdekommission weiter.